Neuerlass der Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Gunzenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Sitzung (24./XIV) des STADTRATES, 28.10.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | 13. Sitzung (24./XIV) des STADTRATES | 28.10.2015 | ö | Beschliessend | 8 |
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss (Beschluss-Nr. 54 vom 15.10.2015) beschließt der Stadtrat:
Die
Satzung
über den Wochenmarkt der Stadt Gunzenhausen
(Wochenmarktsatzung)
wird erlassen.
Über die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hinaus beschließt der Stadtrat:
In § 4 Nr. 1 werden alkoholische Getränke ohne Beschränkung des Alkoholgehalts zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 29.12.2020 09:13 Uhr