Errichtung von 6 Containern sowie 2 Fertigteilgaragen und eines Carports, Baugrundstück An der Stemme 10, Flur-Nr.: 1364/1, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 11.11.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ im Hinblick auf 
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung (Dachform, -neigung und –eindeckung)
-die Nichteinhaltung der Firstrichtung des Carports
-die Nichteinhaltung der Abstandsflächen gemäß Bebauungsplan und
-die Nichteinhaltung der Fassadengestaltung der Container
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2025 10:34 Uhr