Errichtung einer Garage und eines Carports, Baugrundstück Albert-Schweitzer-Straße 19, Flur-Nr.: 1560/2, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 11.11.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet II im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze und
-die Nichteinhaltung der Flächen für Garagen und deren Zufahrten
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet II sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2025 10:34 Uhr