Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerbereich und Carport, Baugrundstück Wald 23, Flur-Nr.: 29, Gemarkung Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 11.11.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald II“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung der Flächen für Stellplätze und Garagen,
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung,
-die Nichteinhaltung des Fensterformats und der Fenstergröße der Schleppgaube,
-die Nichteinhaltung der Festsetzung zu Versickerung des Niederschlagswassers,
-die Nichteinhaltung der Festsetzung, dass Fenster und Türen nur als stehende Rechteckformate 
zulässig sind, deren Höhe deutlich größer ist als die Breite und
-die Nichteinhaltung der Festsetzung, dass Fenster als konstruktive Sprossenfenster mit
Fensterläden ausgebildet werden sollen
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald II“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2025 10:34 Uhr