Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm; Beschlussfassung einer einzelnen Maßnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 11.11.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt:

Die Maßnahme „Sporthalle/Freisportanlage – Erwerb von beweglichem Vermögen, Hallenbodenschutzbelag auf Rollwägen“ (HHSt. 2151.9350, Betrag: 20.000 Euro) wird als Maßnahme im Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für das Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Datenstand vom 28.01.2025 10:34 Uhr