Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm; Beschlussfassung einer einzelnen Maßnahme
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 11.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt | 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT | 11.11.2024 | ö | Beschliessend | 4.2.2 |
Beschluss
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt:
Die Maßnahme „Sporthalle/Freisportanlage – Erwerb von beweglichem Vermögen, Hallenbodenschutzbelag auf Rollwägen“ (HHSt. 2151.9350, Betrag: 20.000 Euro) wird als Maßnahme im Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für das Jahr 2025 nicht aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5
Datenstand vom 28.01.2025 10:34 Uhr