Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände bei der Bundestagswahl 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (48./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen gewährt den ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände für die Bundestagswahl 2025 folgende Entschädigungen:


Wahlvorsteher, stv. Wahlvorst. u. Schriftführer
80 €
Zusätzlich für Personen, die an der Wahleinweisung teilnehmen (kommt nur für den Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter und den Schriftführer in Betracht)

10 €
Beisitzer
60 €
Inanspruchnahme privater Wahllokale
80 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 10:02 Uhr