Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Dr. Werner Winter gemäß Art. 48 Abs. 1 GLKrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (68./XV) des STADTRATES, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (68./XV) des STADTRATES 27.11.2024 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass Herr Stadtrat Dr. Werner Winter mit Schreiben vom 05.11.2024 mitgeteilt hat, sein Stadtratsmandat zum 27.11.2024 niederlegen zu wollen.

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat stellt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Stadtratsmandates von Herrn Dr. Werner Winter fest. Herr Stadtrat Dr. Winter ist damit mit sofortiger Wirkung aus dem Stadtratsmandat entbunden.

(Herr Stadtrat Dr. Winter nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2025 13:39 Uhr