Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 09.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die neuerlichen Ausführungen bzgl. der Entwicklung der Einwohner- und Geburtenzahlen zur Kenntnis und beschließt:

Die Stadt Gunzenhausen hat in den letzten Jahren weitreichende Beschlüsse zur Weiterentwicklung der kommunalen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG gefasst. Weitere Plätze nach dem Bay. KiBiG werden bis zur Fertigstellung der zusätzlichen Krippenplätze des KiFaZ Wilhelm-Löhe (voraussichtliche Inbetriebnahme im Jahr 2018) nicht geschaffen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 05.10.2020 13:28 Uhr