Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 09.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Beschliessend 2.4

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die neuerlichen Ausführungen bzgl. der Entwicklung der Einwohner- und Geburtenzahlen zur Kenntnis und beschließt:

Zur Deckung der steigenden Nachfrage wird die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a BayKiBiG befürwortet. Dies schließt eine kommunale Komplementärförderung in Höhe des staatlichen Anteils (analog der Finanzierung bei den Kindertageseinrichtungen) ein. Der kommunale Gewichtungsfaktor für alle Kinder in dieser Einrichtung beträgt 1,3.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt mit der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH Verhandlungen zur Übernahme der Trägerschaft zu führen. Der verhandelte Vertragsentwurf ist dem Ausschuss für Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 05.10.2020 13:28 Uhr