Bauherr: Altmühl GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Georg Habelt Bauvorhaben: Nutzungsänderung der Verkaufsfläche Drogeriemarkt - Bekleidungsgeschäft Baugrundstück: Weißenburger Straße 87 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1444/2, 1446/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 16.11.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Textilfachgeschäft sowie eigenständig betriebener Drogeriemarkt“ im Hinblick auf

- die Überschreitung der Zahl der max. Verkaufsfläche
wird zugestimmt.
  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Textilfachgeschäft sowie eigenständig betriebener Drogeriemarkt“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand- und Schallimmissionsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:14 Uhr