Bauherr: Beck Heidelinde Bauvorhaben: Umnutzung bestehender Praxisräume zu Wohnraum im EG Baugrundstück: Seckendorffstraße 2, 91710 Gunzenhausen Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 16.11.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:14 Uhr