Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES, 18.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 1.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende
Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



50.721.700 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



17.963.600 €
ab.

















§ 2


















Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen



und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf



8.500.000 €
festgesetzt.
2

       










§ 3









Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



im Vermögenshaushalt wird auf



19.435.000 €
festgesetzt.







§ 4









Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern


werden wie folgt festgesetzt:














1.
G r u n d s t e u e r   *1























2.
G e w e r b e s t e u e r



345 v. H.





§ 5









Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung


von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


3.500.000 €
festgesetzt.















§ 6









E n t f ä l l t .









§ 7









Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.



Nachrichtlich:

*1) Die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 wurden in der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Gunzenhausen (Hebesatzsatzung) vom 05.12.2024 wie folgt festgesetzt:

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                390 v. H.

  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                280 v. H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Datenstand vom 11.02.2025 11:50 Uhr