Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1505/65, Gemarkung Gunzenhausen; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 09.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth erstellte Bebauungsplanentwurf vom 10.07.2015 Variante 2 wird unter der Maßgabe, dass im hinteren, südlichen Bereich eine Wohnbebauung II + D möglich ist, zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:13 Uhr