Antrag der AWO auf Zustimmung zur Landkindergartenregelung für den Kindergarten Cronheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (30./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 19.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (30./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 19.02.2025 ö Beschliessend 1.4

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt das Schreiben des AWO-Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken e. V. vom 14.10.2024 zur Kenntnis, in dem gebeten wird, den Kindergarten Cronheim als Landkindergarten nach Art. 24 BayKiBiG ab September 2024 führen zu dürfen.

Die Stadt Gunzenhausen stimmt einer Beantragung der Landkindergartenregelung gemäß Art. 24 BayKiBiG für den Kindergarten Cronheim einmalig für das Bewilligungsjahr 2025 zu. Damit wird auch die staatliche Förderung einmalig sichergestellt.

Sofern eine Landkindergartenregelung auch für das Bewilligungsjahr 2026 durch den Träger gewünscht wird, ist dies neu zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2025 14:11 Uhr