Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße - Teil I“, im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 66/2, 68, 68/1, 68/2, 68/4, 68/6, 68/13, alle Gemarkung Frickenfelden; Neufassung des Aufstellungsbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (72./XV) des STADTRATES, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 17.03.2025, lfd.-Nr. 483, beschließt der Stadtrat:


  1. Zur Erreichung der im Sachvortrag genannten städtebaulichen Ziele wird die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße – Teil I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für die Flst. 66/2, 68, 68/1, 68/2, 68/4, 68/6 und 68/13, jeweils Gemarkung Frickenfelden, beschlossen.

Der Geltungsbereich des künftigen Plangebiets ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan vom 11.03.2025 der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

  1. Die Verwaltung wird angewiesen, das Ingenieurbüro für Tiefbauwesen und Städteplanung Klos GmbH & Co. KG mit einer detaillierten Analyse der Bestandsbebauung innerhalb des Plangebiets auf Flst. 66/2 und 68/1 und der Bebauung in der näheren Umgebung des Plangebiets auf den Flst. 1, 5/1, 68/3, 71/4, 71, 69, 73/2, 79, 82/4, 80/4, 80/2, 78, 64, 64/1 und 62, jeweils Gemarkung Frickenfelden, und mit der weiteren Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

Dokumente
Aufstellung Bebauungsplan Mühlstraße - Anlage zum Beschluss (.pdf)

Datenstand vom 05.05.2025 11:51 Uhr