Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonnenstraße 4" zur Ausweisung eines urbanen Gebiets; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (65./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 22.04.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Um im Bereich des Anwesens „Sonnenstraße 4“ eine innerörtliche Nachverdichtung baurechtlich zu ermöglichen, wird für den Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 330, Gemarkung Gunzenhausen, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

  1. Im Geltungsbereich soll ein urbanes Gebiet entwickelt werden. 

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beträgt ca. 2.790 m².

  1. Der durch das Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden, erstellte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus dem Planblatt und der Satzung samt Begründung, jeweils vom 11.04.2025, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.05.2025 09:18 Uhr