Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Strittwasen" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 22.04.2025, lfd.-Nr. 487, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Strittwasen“ wird in östlicher Richtung gemäß der Darstellung im Planblatt und den Angaben in der Satzung erweitert.

  1. Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus dem Planblatt und der Satzung samt Begründung, jeweils mit Datum vom 22.04.2025, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2025 11:24 Uhr