Aufgabenübertragung vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe mit Wirkung zum 1. Januar 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

Die von der Stadt Gunzenhausen in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe entsandten Verbandsräte werden angewiesen, einer Übertragung der Aufgabe Wasserversorgung – einschließlich leitungsgebundener Löschwasserversorgung – gemäß § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe i.d.g.F. mit Wirkung zum 01. Januar 2026 (0:00 Uhr) zuzustimmen, aufschiebend bedingt auf zustimmenden Beschluss der jeweils anderen am Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe und am Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe beteiligten Mitgliedsgemeinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2025 11:24 Uhr