Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (29./XIV) des STADTRATES, 31.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (29./XIV) des STADTRATES 31.03.2016 ö Beschliessend 1.4

Beschluss

Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1
(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



413.400  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



1.000.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



7.940.000  €
7.976.900  €
36.900  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



905.0 00  €

ab.











§ 2
(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht vorgesehen.















§ 3
(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.












§ 4

E n t f ä l l t



§ 5
(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
200.000 €

festgesetzt.

















§ 6

E n t f ä l l t .











§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.12.2020 09:18 Uhr