Umbau und Aufstockung eines Bestandsgebäudes (Metzgerei/Gaststätte/Wohnen) zur Schaffung von neun Wohneinheiten und Errichtung von neun offenen Stellplätzen, Baugrundstück Negeleinstraße 39, Flur-Nr.: 1454/18, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (66./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 15.05.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet V im Hinblick auf 
-die Nichteinhaltung der Zahl der Vollgeschosse durch die Flachdachbauten,
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung der Flächen für Stellplätze und erdgeschossige Garagen,
-die Bebauung innerhalb des Sichtdreiecks,
-die Nichteinhaltung der Dachneigung durch den dreigeschossigen Flachdachbau und
-die Festsetzung, dass je Gebäude mit mehr als 5 erforderlichen Stellplätzen, die diese Zahl
 übersteigenden Stellplätze unterirdisch nachzuweisen sind
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet V sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2025 10:43 Uhr