Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 06.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit von 29.03.2016 bis 02.05.2016 durchgeführt.
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von elf Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde keine Einwendung vorgebracht.
Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 17.05.2016 werden zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Die Träger öffentlicher Belange sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:03 Uhr