Bauherr: Autohaus Wagner GmbH, Herr Hans Wagner Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Halle Baugrundstück: Ansbacher Straße 15 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 806/1 und 806/7


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 06.06.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

2.        Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

3.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Vor Baubeginn ist der Stadt Gunzenhausen eine Bemessung des Leichtflüssigkeitsabscheiders (Ölabscheider) vorzulegen, die auch die zusätzlichen Entwässerungseinrichtungen beinhaltet.

Der letzte Prüfbericht nach DIN 1999-100 (Generalinspektion) ist umgehend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:03 Uhr