Bauherr: Firma LBG Wohn- und Gewerbebau GmbH, vertreten durch Herren Martin Bosch und Wolfgang Kühlechner Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Wohn- und Geschäftshauses mit Garagen/Carport und Stellplätze -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Weißenburger Straße 56 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 297/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 06.06.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 31 und 36 BauGB in Aussicht gestellt werden.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf

-        die Zahl der Vollgeschosse (III bzw. II statt II+D bzw. I),
-        die Überschreitung der Baugrenze im Süden mit dem Mehrfamilienhaus sowie
-        die Überbauung der Fläche für private Stellplätze, Carports, Garagen bzw. Tiefgaragen und sonstige zugelassene Nebenanlagen (hier: Pkw-Stellplätze - „St“) im Süden mit dem Mehrfamilienhaus

wird unter den Voraussetzungen zugestimmt, dass im Rahmen der Bauantragstellung

-        die Unterschriften aller betroffenen Nachbarn vorliegen und
-        der Bauherr im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eintragen lässt, wonach er und dessen Rechtsnachfolger gegenüber der Stadt Gunzenhausen keine Abwehransprüche wegen der Festplatz- bzw. Messenutzung auf dem benachbarten Festplatz und Messegelände erhebt und dies auch in Zukunft nicht tun wird. Dem Bauherrn ist bekannt, dass vom Festplatz Immissionen auf die geplante Bebauung einwirken.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.

5.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand- und Immissionsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:03 Uhr