Abwasseranlage der Stadt Gunzenhausen; Erweiterung der Mischwasserbehandlungsanlagen vor der Kernstadt mit integriertem Hochwasserpumpwerk - Information zum Stand der Planung - Anpassung des Ingenieurvertrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES, 30.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Die Ausführungen des Herrn Dipl.-Ing. (FH) Stephan Endres zum aktuellen Planungsstand, hinsichtlich der Erweiterung der Mischwasserbehandlungsanlagen vor der Kernstadt mit integriertem Hochwasserpumpwerk, werden zur Kenntnis genommen.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2014, lfd. Nr. 87, wurde dem damaligen Planungsstand (Präsentation des Ingenieurbüros Miller vom 09.10.2014), mit Gesamtkosten von 5.000.000,00 Euro zugestimmt.

Mittlerweile haben sich die Planungen konkretisiert.

Weiter wurde in den Planungen zusätzlich aufgenommen:

-        Bedingt durch die vorgesehene Altmühlrenaturierung durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach ist es erforderlich, den Altmühlsammler DN 700, der längs der Altmühl verläuft, zu verlegen.

-        Eine leistungsfähige Rohrleitungsverbindung zwischen dem Marktplatz und dem geplanten Stauraumkanal, um bei Starkniederschlägen den Marktplatz qualifiziert entwässern zu können.

-        Integration der für den Hochwasserschutz erforderlichen Sickerwasserleitung. Diese Kosten sind letztlich vom Maßnahmenträger -Wasserwirtschaftsamt Ansbach- zu tragen.

Die Kosten hierfür werden auf ca. 1.070.000,00 € geschätzt.

Die Herstellungskosten belaufen sich nach aktueller Schätzung somit auf:

Bauwerke        2.023.000,00 €
Kanäle (Zu-Ablauf; Stauraum)        2.837.000,00 €
Verlegung Altmühltalsammler        644.000,00 €
Anbindung Marktplatz        214.000,00 €
Sickerleitung Hochwasserschutz        203.000,00 €
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Summe, einschließlich 19 % MwSt.        5.921.000,00 €

Das sich hieraus errechnete Honorar (Leistungsphase 2 – 9), gemäß HOAI 2009/2013, beträgt 650.000,00 €, einschließlich 19 % MwSt.

Die Planungsleistungen sind bis spätestens Ende 2016 abzuschließen, damit die Gesamtmaßnahme im Jahr 2017 realisiert werden kann.

Der Ingenieurvertrag ist dem aktuellen Planung- und Kostenstand anzupassen.

Haushaltsmittel in entsprechender Höhe sind für die Jahre 2017 ff. bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.12.2020 09:40 Uhr