Bauherr: Plotzki-Außenwerbung, vertreten durch Herrn Frank Plotzki Bauvorhaben: Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagstafel auf Monofuß Baugrundstück: Bahnhofplatz 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 831/9


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (31./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 08.08.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird wegen

-        der Nähe zur Eisenbahnüberführung und zur unfallträchtigen Einmündung
       des Bahnhofplatzes in die Bahnhofstraße (Art. 14 BayBO),

-        der zu befürchtenden Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des
       Verkehrs in dem Bereich,

-        der störenden Häufung von Werbeanlagen (Art. 8 BayBO),

-        der Überdimensionierung und

-        der zu erwartenden Bezugsfallwirkung

       nicht erteilt.

2.        Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144 und 145 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 11:01 Uhr