Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES, 29.09.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES | 29.09.2016 | ö | Beschliessend | 9 |
Beschluss
- die Stiftung Hensoltshöhe, Gunzenhausen,
- die ITB Gunzenhausen B.V & Co. KG, Bocholt, und
- die Eißfeld Wohn- und Gewerbebau GmbH, Gunzenhausen,
bereich ergibt sich aus dem beiliegenden Umgriff-Plan. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes beträgt ca. 2,28 ha.
gutachten zu erstellen.
kosten durch die Vorhabenträger, Fragen der Erschließung sowie eine Umsetzungsverpflichtung / -frist zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0