Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes „Laubenzedel – Spröllweg“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von „Kinderspielplatz“ in „Allgemeines Wohngebiet“ und „Grünfläche“ für die Grundstücke Flur-Nrn. 61 (Teilfläche), 63 und 36 (westliche Teilfläche), alle Gemarkung Laubenzedel; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (37./XIV) des STADTRATES, 27.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 10. Sitzung (37./XIV) des STADTRATES 27.10.2016 ö Beschliessend 3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Aussch usses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 19.10.2016, lfd. Nr. 285, beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat empfiehlt dem Zweckverband Altmühlsee:

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird folgende Bebauungsplanänderungssatzung beschlossen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 09:44 Uhr