Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes „Laubenzedel – Spröllweg“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von „Kinderspielplatz“ in „Allgemeines Wohngebiet“ und „Grünfläche“ für die Grundstücke Flur-Nrn. 61 (Teilfläche), 63 und 36 (westliche Teilfläche), alle Gemarkung Laubenzedel; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung (37./XIV) des STADTRATES, 27.10.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 10. Sitzung (37./XIV) des STADTRATES | 27.10.2016 | ö | Beschliessend | 3 |
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung des Aussch
usses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 19.10.2016, lfd. Nr. 285, beschließt der Stadtrat:
Der Stadtrat empfiehlt dem Zweckverband Altmühlsee:
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird folgende Bebauungsplanänderungssatzung beschlossen:
- siehe Anlage -
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2020 09:44 Uhr