Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemäß der Neuregelung in § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG); Abgabe einer Optionserklärung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (18./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 7. Sitzung (18./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2016 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

1.        Der Stiftungsausschuss nimmt den Sachvortrag gemäß Vormerkung der Stadtkämmerei vom 07.11.2016 zur Kenntnis.

2.        Die Hospitalstiftung Gunzenhausen macht von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Ansbach zu erklären, dass für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Hospitalstiftung Gunzenhausen die umsatzsteuerliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung erfolgen soll.

3.        Der Stiftungsausschuss ist über das Ergebnis der im Sachvortrag beschriebenen Prüfungsarbeiten zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2020 10:31 Uhr