Bauherr: Mack Ingrid Bauvorhaben: Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, Errichtung von Dachgauben und einer Eingangsüberdachung, Umnutzung der Garage zu einem Gartenhaus (+ Erneuerung Dach) Baugrundstück: Sonnenstraße 45 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 476/9
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 15.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 15.11.2016 | ö | Beschliessend | 3.3.1 |
Beschluss
2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Dachneigung mit der Terrassenüberdachung wird zugestimmt.
3. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ sind zu beachten und einzuhalten.
4. Die Abstandsflächenbestimmungen sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2020 16:19 Uhr