Bauherr: Kaufland Vertrieb ALPHA GmbH & Co. KG; vertr. durch Ivica Lerota Bauvorhaben: Um- und Anbau eines SB-Warenhauses Baugrundstück: Ansbacher Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 811/15


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-West“ wird im Hinblick auf
- die Überschreitung der Verkaufsflächen für
   a) den Verbrauchermarkt (3.035 m² anstatt 2.600 m²),
   b) dessen Foodbereich (1.843 m² anstatt 1.700 m²) und
   c) dessen Getränkemarkt (556 m² anstatt 250 m²),
- die Überschreitung der Baugrenze durch den Anbau im Nordosten,
- die Nichteinhaltung der Dachfarbe sowie
- die Nichteinhaltung der Fassadengestaltung
zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen
„Nord-West“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die Verkaufsfläche für das gesamte Einkaufszentrum von höchstens 3.500 m² ist einzuhalten.

5.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:19 Uhr