Bauherr: Beyhl Bau GmbH Bauvorhaben: Tektur zu einem bereits fertig gestellten Einfamilienhaus mit Fertigteilgarage und kleinem Gartenhaus Baugrundstück: Dr.-Heinrich-Marzell-Straße 29 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1507/28


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ wird im Hinblick auf
- die Nichteinhaltung der Baugrenze durch das Gartenhaus sowie
- die Nichteinhaltung der Dachneigungen der Garage und des Gartenhauses
zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die Stellungnahme der Gemeinde vom 27.08.2013 wird vollinhaltlich aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:19 Uhr