Bauherr: Buechler Ursula Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung - TEKTUR - Baugrundstück: Frühlingstraße 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1552/7
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.01.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 18.01.2017 | ö | Beschliessend | 5.2 |
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.
2. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Hinblick auf
- die Überschreitung der Baugrenze im Süden
wird zugestimmt.3. Die Stellungnahme der Gemeinde vom 11.05.2015 wird vollinhaltlich aufrecht erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2020 10:54 Uhr