Bauherr: Kulturverein Aha e. V., vertreten durch Herrn Daniel Müller Bauvorhaben: Neubau eines Vereinsheimes – Antrag auf Vorbescheid – Baugrundstück: Aha Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 795


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (39./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 10.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 4. Sitzung (39./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.04.2017 ö Beschliessend 8.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB vorbehaltlich der Nachbarunterschriften in Aussicht gestellt.

  2. Die Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 6 BayBO sind zu beachten und einzuhalten.

  3. Für sämtliche das Grundstück Flur-Nr. 49, Gemarkung Aha, querenden Leitungen ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Grundstücks Flur-Nr. 795, Gemarkung Aha, einzutragen.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Natur- und Landschaftsschutz und die technische Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:22 Uhr