Bauherr: Ströhlein Doris und Wolfgang Bauvorhaben: Anbau an ein Reihenendhaus – Antrag auf Vorbescheid – Baugrundstück: Spitalstraße 21e Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 838/11


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (39./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 10.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 4. Sitzung (39./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.04.2017 ö Beschliessend 8.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36 BauGB und §§144 und 145 BauGB in Aussicht gestellt.

  2. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans III/2 „Nördliche Altstadt“ im Hinblick auf
    - die Überschreitung der Baugrenze im Osten,
    - die Unterschreitung der max. Zahl der Vollgeschosse (I anstatt II zwingend +D)  
      und
- die Nichteinhaltung der Dachform und der damit verbundenen Dachneigung
  (begrüntes Flachdach anstatt Satteldach mit 42-52°)
werden in Aussicht gestellt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans III/2 „Nördliche Altstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

  2. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:22 Uhr