Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (45./XIV) des STADTRATES, 27.04.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 10.04.2017, lfd. Nr. 364, beschließt der Stadtrat:

  1. Der durch das Büro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, 91154 Roth, erstellte Entwurf für die 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, vom 10.04.2017 mit Begründung und Umweltbericht vom 24.03.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  2. Einer Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke
    Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen, wird zugestimmt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:36 Uhr