Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 441, 441/2, 698/2, 698/4 und 698/5, alle Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (45./XIV) des STADTRATES, 27.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 5. Sitzung (45./XIV) des STADTRATES 27.04.2017 ö Beschliessend 4

Beschluss

  1. Um baurechtlich den geplanten Neubau des Landesamts für Schule in Gunzenhausen zu ermöglichen, wird für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 441, 441/2, 698/2, 698/4 und 698/5, alle Gemarkung Gunzenhausen, (Ecke Bahnhofstraße/Nürnberger Straße) ein Bebauungsplan aufgestellt.

  1. Für den Geltungsbereich soll ein Sonstiges Sondergebiet „Verwaltung“ ausgewiesen werden.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 0,29 ha.

  1. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist ein qualifiziertes Planungsbüro auf Grundlage der gültigen HOAI zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:36 Uhr