Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Neufestsetzung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen zum 01.01.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (21./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES, 18.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 3. Sitzung (21./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.04.2017 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Stiftungsausschuss bestätigt die von der Verwaltung getroffene Alternativenauswahl dass
a)        beim Entgelt für die „gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen“ weiterhin zwischen Einzel- und Doppelzimmer differenziert werden soll und
b)        die Festsetzung auf der Grundlage des vom Bezirk Mittelfranken festgesetzten durchschnittlichen Höchstbetrages von 12,37 EUR pro Platz und Tag erfolgen soll.

Die sich daraus ergebenden Tagessätze ab dem 01.01.2017 von

       12,78 EUR für ein Einzelzimmer und
       11,14 EUR für ein Doppelzimmer

werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2020 10:33 Uhr