Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65, 1505/176, 1505/7 (Teilfläche) und 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Frankenmuther Straße); Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 22.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 2
Stadtrat 6. Sitzung (46./XIV) des STADTRATES 31.05.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Mit Beschluss lfd. Nr. 207 vom 17.12.2015 hat der Stadtrat bereits einen Bebauungsplanentwurf gebilligt und sich am 31.05.2016 mit Beschluss lfd. Nr. 245 für das integrierte Wohnkonzept der Wohnungsbaugenossenschaft Gunzenhausen eG ausgesprochen.

Aufgrund der dem Stadtbauamt vorliegenden konkreten Planungen der Wohnungsbaugenossenschaft Gunzenhausen eG und der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen hat sich der Bebauungsplanentwurf grundlegend geändert und soll nun als Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag aufgestellt werden.

Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans vom 09.05.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.10.2020 10:52 Uhr