Bauherr: Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Bauvorhaben: Neubau einer Trafostation in Fertigteilbauweise Baugrundstück: Oettinger Straße 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 209


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 22.05.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36 BauGB sowie §§ 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Marktplatz Haus Nr. 12, 14 u. 16“ im Hinblick auf
- die Nichteinhaltung der Art der baulichen Nutzung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Marktplatz Haus Nr. 12, 14 u. 16“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Denkmalschutz und die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:52 Uhr