Sperrzeitregelung für das Kirchweihvolksfest auf dem Festplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für WIRTSCHAFT, TOURISMUS UND KULTUR, 08.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur 5. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für WIRTSCHAFT, TOURISMUS UND KULTUR 08.06.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur nimmt die Einwände der Parkhotel Altmühltal GmbH & Co. KG gegen die aktuelle Sperrzeitenregelung sowie die rechtlichen Ausführungen des Hauptamtes zur Sperrzeit auf Volksfesten zur Kenntnis.

Der Beginn der Sperrzeit für die vorübergehenden Gaststätten auf dem Festplatz in Gunzenhausen anlässlich des Kirchweihvolksfestes wird ab dem Jahr 2017 auf 0:30 Uhr festgesetzt. Musikdarbietungen müssen bis um 24:00 Uhr beendet sein. Die allgemeine Sperrzeit für die Gaststätten außerhalb des Festplatzes bleibt von diesem Beschluss unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2020 15:37 Uhr