Bauherr: Klinikum Altmühlfranken, vertreten durch Herrn Jürgen Winter Bauvorhaben: Errichten von zusätzlichen 53 Stellplätzen an drei Standorten: 22 zusätzliche Stück durch Umplanung Bestand an der Hauptzufahrt Albert-Schweitzer-Straße; 27 Stück auf der Westseite; 4 Stück als Erweiterung der jetzigen Stellplätze im Praxenbereich; Errichten einer Mülleinhausung als Nebengebäude Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 90 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1515/2, 1516/1, 1545/137, 1454/135


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (41./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 22.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (41./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.06.2017 ö Beschliessend 9.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31, 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd III b“ im Hinblick auf

- die Errichtung von Stellplätzen auf der Fläche für Grünanlagen

wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd III b“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:50 Uhr