Bauherr: fmcc immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 40 Wohnungen - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Weißenburger Straße 82 + 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1118 und 1118/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 19.07.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB nicht in Aussicht gestellt.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf

       - die Nichteinhaltung der max. Zahl der Vollgeschosse (III+S anstatt II+D),
       - die Nichteinhaltung der offenen Bauweise (Gebäudelänge über 50 m),
       - die Überschreitung der Baugrenze im Norden mit den Balkonen,
       - die Nichteinhaltung der Dacheindeckung (Flachdachabdichtung anstatt
  Aluminium- oder Titanzinkblech, naturbelassen oder naturrot oder mit extensiver
  Begrünung),
       - die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen anstatt einer Tiefgarage sowie
       - die Überplanung des Pflanzgebots und der Verkehrsfläche mit den oberirdischen
  Stellplätzen außerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze

       werden nicht in Aussicht gestellt, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

  1. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird nicht befürwortet.

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ eingehalten werden.

  1. Die Nutzung der bisherigen Zufahrt von Osten (von der Weißenburger Straße) über die Flur-Nr. 1118/3, Gemarkung Gunzenhausen, hängt von dem Ausmaß der Nutzung ab. Die Beantwortung der Frage kann erst erfolgen, wenn ein genehmigungsfähiger Antrag vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:58 Uhr