Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 2.4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 88 vom 18.07.2017) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



431.100  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



357.100  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



6.932.200  €
7.380.900  €
448.700  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



629.500  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
400.000  €

festgesetzt.













§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.











§ 4















E n t f ä l l t











§ 5














(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.














(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach



dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
200.000 €



festgesetzt.

































§ 6















E n t f ä l l t .



























§ 7














Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.





Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:38 Uhr