Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Antrag der Firma MAD GmbH, vertreten durch Herrn André Horrolt, 91710 Gunzenhausen, vom 07.02.2017; Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelgenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 418 vom 19.07.2017 beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag der Firma MAD GmbH, vertreten durch Herrn André Horrolt, 91710 Gunzenhausen, vom 07.02.2017 zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (E-Center) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594, Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7, - der durch die zwischenzeitlich vorliegende Planung inhaltlich konkretisiert wird - wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten der Vorhabenträgerin im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, beträgt nunmehr nur noch ca. 1,01 ha.

  1. Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Gunzenhausen ist von der Vorhabenträgerin vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Der im Auftrag der Firma MAD GmbH durch die Planungsgemeinschaft Beigel + Ingenieurbüro Rausch und Partner, 91413 Neustadt a. d. Aisch, erstellte Planentwurf vom 05.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet „Verbrauchermarkt“ festgesetzt werden. Die maximal zulässige Verkaufsfläche (Markt, Metzger, Bäcker) wird gemäß der vorliegenden Planung auf 2.500 m² begrenzt.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Sofern die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken aufgrund der überörtlichen Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren gemäß Art. 26 BayLplG fordert, ist dieses durchzuführen.

  1. Der Beschluss des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 352 vom 13.03.2017 sowie der Beschluss des Stadtrates lfd. Nr. 322 vom 30.03.2017 sind damit überholt und werden aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.12.2020 13:38 Uhr