Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017; Änderungs- und Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES, 27.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES | 27.07.2017 | ö | Beschliessend | 6 |
Beschluss
Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 3.300 m².
§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0