Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebiets; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 7

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelgenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 420 vom 19.07.2017 beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebiets, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 3.300 m².

  1. Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt Gunzenhausen zu schließen. Dieser ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Manfred Jahnke, Freier Landschaftsarchitekt, 74629 Pfedelbach, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 07.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Der derzeit rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet „Elektro- und Elektronikfachmarkt“ auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:38 Uhr