Bauherr: Gewerbepark Gunzenhausen GbR; vertreten durch Herren Christian Fröhlich und Martin Hauke Bauvorhaben: Nutzungsänderung einer Näherei zu 2 Fitness-Studios, eines Boxclubs, einer Schreinerei, eines Musikraumes sowie diversen Büro- und Lagerräumen Baugrundstück: Tachauer Straße 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 580


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 22.08.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“, insbesondere das Pflanzgebot sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:56 Uhr