Bauherr: fmcc immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 32 Wohnungen und Tiefgarage -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Weißenburger Straße 82, 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1118, 1118/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 22.08.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 31 und 36 BauGB in Aussicht gestellt werden.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf

- die Überschreitung der Grundflächenzahl,
- die Überschreitung der Baugrenze im Norden und Süden mit den Balkonen,
- die Nichteinhaltung der offenen Bauweise,
- die Nichteinhaltung der Dacheindeckung,
- die Nichteinhaltung des Pflanzgebotes im Bereich der Zufahrt und
- die Überschreitung der ausgewiesenen Flächen für Stellplätze

werden in Aussicht gestellt und sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu beantragen.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Der Bauherr hat im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit einzutragen, wonach er und sein bzw. seine Rechtsnachfolger gegenüber der Stadt Gunzenhausen keine Abwehransprüche wegen der Festplatz- bzw. Messenutzung auf dem benachbarten Festplatz / Messegelände erhebt und diese auch in Zukunft nicht tun wird.

Die Eintragung der Grunddienstbarkeit ist gegenüber der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:56 Uhr