Öffnung Einbahnstraßen für den Radverkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (50./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 29.01.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadten twicklung nimmt die Übersicht über die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung zur Kenntnis.

Der Vollzug durch die Verwaltung erfolgt im übertragenen Wirkungskreis (Straßenverkehrsrecht).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:24 Uhr