Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1563, 1563/2, 1563/3, 1563/7, 1563/11 und 1563/12, Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Frauenknechtstraße), zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Montag, 11.09.2017 bis einschließlich Donnerstag, 12.10.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 9 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

       Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde 1 Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 24.11.2017 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:48 Uhr